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   BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55   

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https://dejure.org/1955,2480
BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55 (https://dejure.org/1955,2480)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1955 - 4 StR 47/55 (https://dejure.org/1955,2480)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1955 - 4 StR 47/55 (https://dejure.org/1955,2480)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55
    Ausgehend von einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille, die erfahrungsgemäß zumindest zu einer Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit führt (BGH NJW 1954, 159 Nr. 21), im Zusammenhang mit den festgestellten Fehlleistungen des Angeklagten, dem verspäteten Erkennen des Fußgängers und dem Nichtbetätigen der Bremsen, durfte der Tatrichter ohne Verletzung seiner Aufklärungspflicht sich selbst ein Urteil darüber zutrauen, ob der Angeklagte zur sicheren Führung seines Fahrzeugs noch imstande war (BGH VRS 6, 148).

    Bei der Annahme eines Vergehens gegen §§ 315 a Abs. 1 Nr. 2, 316 Abs. 2 StGB ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Fähigkeit eines Kraftfahrers zur sicheren Führung seines Fahrzeugs bei einer Blutalkoholkonzentration unter 1, 5 Promille nicht ohne weiteres als ausgeschlossen betrachtet werden kann, daß vielmehr der schon bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille bestehende Verdacht der Fahruntüchtigkeit durch weitere Umstände bestätigt sein muß (BGHSt 5, 168; BGH NJW 1954, 159 Nr. 21; BGH 3 StR 357/54 vom 30.9.1954).

    Diese teils den Gesetzestext wiederholenden, teils formelhaften Wendungen lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer beachtet hat, daß bei der Prüfung einer Entziehung der Fahrerlaubnis zwar von der Tat auszugehen ist, daß daneben aber die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, insbesondere seine bisherige Führung, Vorstrafen und sonstige Umstände, die einen Schluß auf mangelndes Verantwortungsbewußtsein zulassen, zur Beurteilung heranzuziehen sind (BGH NJW 1954, 159 Nr. 21; BGH DAR 1954, 159; BGH 3 StR 330/54 vom 14.12.1954).

  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55
    Bei der Entscheidung über die Strafaussetzung ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß im Hinblick auf das öffentliche Interesse die Gewährung von Strafaussetzung auch dann versagt werden kann, wenn die persönlichen Verhältnisse eine Strafaussetzung rechtfertigen wurden (BGHSt 6, 125/126).

    Wenn es ferner die besondere Art der Begehung des Verkehrsdelikts unter Einfluß des Alkohols hervorgehoben hat, so hat es damit - was allerdings unzulässig wäre (BGHSt 6, 126, 299 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54] [300]) - nicht zum Ausdruck gebracht, daß alle Verkehrsstraftaten von der Strafaussetzung ausgeschlossen sein sollten.

    Dabei durfte sie auch berücksichtigen, daß dieser Verkehrsunfall in der Allgemeinheit Beachtung gefunden hat (BGHSt 6, 125, 128) [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54].

  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 530/51
    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55
    Da dessen Beobachtung sich auf eine Tatsache erstreckte, die im Rahmen seines auf Grund besonderer Sachkunde erstatteten Gutachtens lag, konnte das Gericht sie sich auch ohne Verletzung seiner Aufklärungspflicht zu eigen machen (BGH NJW 1951, 771 Nr. 17; BGHSt 2, 25 [26]; VRS 6, 148; BGH 4 StR 534/52 vom 30.4.1953; E. Schmidt a.a.O. Vorbem zum 7. Abschnitt Anm. 9, 15).
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55
    Die Angriffe gegen die Strafzumessung gehen fehl, da das Gericht das Maß der Mitschuld des Getöteten, die in dem unvorsichtigen Überqueren der Strasse zu sehen ist, berücksichtigt hat (BGH NJW 1952, 434 Nr. 32; BGHSt 3, 219 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 389/52]/220).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55
    Es ist aus dem Urteil nicht ersichtlich und wird auch von der Revision nicht geltend gemacht (BGH 2 StR 306/52 vom 14. Oktober 1952), daß das Landgericht gegen diese Wahrunterstellung verstossen hat.
  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55
    Da dessen Beobachtung sich auf eine Tatsache erstreckte, die im Rahmen seines auf Grund besonderer Sachkunde erstatteten Gutachtens lag, konnte das Gericht sie sich auch ohne Verletzung seiner Aufklärungspflicht zu eigen machen (BGH NJW 1951, 771 Nr. 17; BGHSt 2, 25 [26]; VRS 6, 148; BGH 4 StR 534/52 vom 30.4.1953; E. Schmidt a.a.O. Vorbem zum 7. Abschnitt Anm. 9, 15).
  • BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55
    Bei der Annahme eines Vergehens gegen §§ 315 a Abs. 1 Nr. 2, 316 Abs. 2 StGB ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Fähigkeit eines Kraftfahrers zur sicheren Führung seines Fahrzeugs bei einer Blutalkoholkonzentration unter 1, 5 Promille nicht ohne weiteres als ausgeschlossen betrachtet werden kann, daß vielmehr der schon bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille bestehende Verdacht der Fahruntüchtigkeit durch weitere Umstände bestätigt sein muß (BGHSt 5, 168; BGH NJW 1954, 159 Nr. 21; BGH 3 StR 357/54 vom 30.9.1954).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 845/51
    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55
    Die Urteilsgründe brauchen sich nicht ausdrücklich mit den als wahr unterstellten Tatsachen auseinanderzusetzen (BGH 1 StR 845/51 vom 18. April 1952).
  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

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  • BGH, 10.11.1955 - 4 StR 369/55

    Rechtsmittel

    Ausgehend von dem ermittelten Blutalkoholgehalt, der erfahrungsgemäß schon zu einer Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit führt (BGH NJW 54, 159 Nr. 21), im Zusammenhang mit der für die Straßen- und Sichtverhältnisse ungewöhnlichen Geschwindigkeit, die nach der Darstellung des Sachverständigen für diesen Blutalkoholgehalt typisch ist, hat das Gericht ohne Rechtsverstoß die Überzeugung gewonnen, daß der Angeklagte zur sicheren Führung seines Fahrzeugs nicht mehr imstande war (4 StR 47/55 vom 31. März 1955).
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